(1) Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Gemeindevertretung zum aktuellen Sachstand der Situation im Kindergarten Fronhausen eingehend zu informieren. Hierbei insbesondere:
– Informationen zur Anzahl der Tage ohne reguläre Betreuungszeiten im letzten Jahr,
– Informationen zur aktuellen Personalsituation und
– Nennung der konkreten Absprachen mit dem Träger zur Verbesserung der Gesamtsituation.
(2) Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Wechsel der Kindergarten-Trägerschaft rechtlich und inhaltlich zu prüfen und das Ergebnis der Gemeindevertretung bereitzustellen. Hierbei sind insbesondere folgende Fragestellungen relevant:
– Nennung des nächstmöglichen Termins für eine ordentliche Kündigung,
– Voraussetzungen und Zeitrahmen für eine außerordentliche Kündigung und
– Informationen zu den Eigentumsverhältnissen des Kindergartens und Kindergartengeländes.
(3) Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Anpassung der Vereinbarung zum Kindergartenkuratorium zu erwirken, die einen Vorsitz der Gemeinde und damit die Möglichkeit zur Einberufung des Kuratoriums vorsieht.
(4) Weiterhin wird der Gemeindevorstand beauftragt, die Vereinbarung zum Kindergartenkuratorium sowie den Trägerschaftsvertrag alsbald möglich im Sitzungsdienst bereitzustellen.
(5) Die Ergebnisse und Informationen zu o.a. Punkten sollen bis zur Sitzung der Ausschüsse in der 28. KW (Juli 2023) verfügbar sein. Die anschließende Erörterung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Familie und Sport/Kultur wird hiermit ebenso beantragt (Aufnahme in die Tagesordnung).
Begründung:
Bereits seit mehreren Jahren gibt es erhebliche Probleme mit der Betreuungssituation im Kindergarten Fronhausen. Die Problemlösungsstrategien, die bisher zur Anwendung kamen, hatten keinerlei Erfolg. Teilweise verschlechterte sich sogar die Situation. Die Gemeindevertretung wird sich daher in den kommenden Wochen ernsthaft mit der Fragestellung eines Trägerwechsels beschäftigen müssen. Die bisherige Kommunikation und Haltung sowie Aussagen des Trägers lassen immer wieder Fragen zur Handlungs- und Problemlösungsbereitschaft offen. Die Situation für Eltern und Kinder wird derweil immer weniger tragbar. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Kinderbetreuung bereitzustellen. Dies ist im Kindergarten Fronhausen bereits länger nicht mehr gegeben. Um eine vollständige Einschätzung der Situation vornehmen zu können, sind die o.a. Informationen zwingend erforderlich.
Vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung wird die Behandlung im Ausschuss für Soziales, Familie und Sport/Kultur beantragt.